Wer hat das schönste Schaufenster in Homburg
Frühling im Schaufenster
Nach dem großen Erfolg im letzen Jahr, veranstalten wir erneut den Schaufenster Wettbewerb.

Nach dem großen Erfolg im letzen Jahr, veranstalten wir erneut den Schaufenster Wettbewerb.
Alle Besucherinnen und Besucher von Homburg und den Vororten haben die Möglichkeit, für das schönste Schaufenster abzustimmen.
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Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
Am Forum 5, 66424 Homburg
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In der Zeit vom 21.03. bis 22.04.2022 kann jeder an der Abstimmung teilnehmen.
„Wir freuen uns, über zahlreiche Fotos der schönsten Schaufenster von Homburg und hoffen, durch diese Aktion zu einem gemütlichen Einkaufserlebnis beizutragen“, so Dagmar Pfeiffer, Amtsleiterin für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing.
Nach Auswertung der abgegebenen Stimmen wird der Titel „Schönstes Schaufenster in Homburg“ verliehen und unter allen Einsendungen die genannten Preise verlost.
Teilnahmebedingungen für die Aktion:
„Frühling im Schaufenster“ – Wählen Sie das schönste Schaufenster in Homburg
Das Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Kreisstadt Homburg (kurz: Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing), verlost unter allen abgegebenen Stimmen für die Aktion „Frühling im Schaufenster“ folgende Preise:
Die Preise werden zur Verfügung gestellt vom Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Kreisstadt Homburg.
Die Teilnahme an dieser Aktion richtet sich ausschließlich nach folgenden Teilnahmebedingungen.
Veranstalter
Die Aktion „Frühling im Schaufenster“ wird vom Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, Am Forum 5, 66424 Homburg veranstaltet.
Teilnahmevoraussetzungen/Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Die Teilnahme an der Aktion „Frühling im Schaufenster“ ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb einer Ware oder Dienstleistung. Für die Verlosung werden nur Teilnehmer berücksichtigt, die uns ein Foto ihres Favoriten-Schaufenster mit ihren Kontaktdaten, d.h. Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail Adresse während des Aktionszeitraums bis 22.04.2022 per E-Mail an voting@homburg.de, per Post beim Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, Rathaus, Am Forum 5, 66424 Homburg, oder auf der Facebook-Seite des Amtes für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing abgegeben haben. Die Teilnehmer erklären sich mit der Abgabe des Fotos und ihrer Kontaktdaten damit einverstanden, dass sie im Falle eines Gewinnes mit dem Vor- und Nachnamen, Wohnort und dem übermittelten Foto auf der Facebook-Seite des Amtes für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing und auf der Homepage der Kreisstadt Homburg veröffentlicht werden. Eine Übertragbarkeit des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden nach dem Aktionszeitraum ausgelost und zeitnah per E-Mail oder telefonisch über den Gewinn informiert. Sollte ein Gewinner nicht innerhalb von 21 Tagen nach der Benachrichtigung den Gewinn gegenüber dem Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing per E-Mail bestätigen, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten ist der Teilnehmer verantwortlich. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Gewinner werden benachrichtigt, wo sie den Gewinn abholen können. Eine Zusendung des Gewinns ist nicht möglich.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Aktion „Frühling im Schaufenster“ ist die wahrheitsgemäße Angabe der personenbezogenen Daten des Teilnehmers erforderlich. Nicht teilnahmeberechtigt an der Aktion „Frühling im Schaufenster“ sind alle an der Konzeption und Umsetzung beteiligten Personen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie ihre Familienmitglieder. Das Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Manipulation etc., vorliegen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung der Aktion „Frühling im Schaufenster“
Das Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält sich das Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing das Recht vor, die Aktion „Frühling im Schaufenster“ jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Aktion „Frühling im Schaufenster“ stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist das Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.
Haftungsbeschränkungen
Jegliche Schadenersatzverpflichtung des Amtes für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, seiner Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Aktion „Frühling im Schaufenster“, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Datenschutz
Für die Teilnahme an der Aktion „Frühling im Schaufenster“ ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor- und Nachname und E-Mailadresse oder Telefonnummer wahrheitsgemäß und richtig sind.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf den Webseiten www.perspektive-homburg.de sowie www.homburg.de und Social Media Plattformen mit ein.
Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: Kreisstadt Homburg, Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, Am Forum 5, 66424 Homburg oder an stadtmarketing@homburg.de. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt.
Bei der Aktion „Frühling im Schaufenster“ ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Dekorieren Sie ab dem 21. März Ihr Schaufenster frühlingshaft.
Laden Sie sich direkt das Plakat und den Button für Ihr Geschäft zum Ausdrucken herunter.
Zeigen Sie so jedem Ihre Teilnahme am Wettbewerb.
Teilnahmebedingungen für die Aktion:
„Frühling im Schaufenster“ – Wählen Sie das schönste Schaufenster in Homburg
Das Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Kreisstadt Homburg (kurz: Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing), verlost unter allen abgegebenen Stimmen für die Aktion „Frühling im Schaufenster“ folgende Preise:
Die Preise werden zur Verfügung gestellt vom Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Kreisstadt Homburg.
Die Teilnahme an dieser Aktion richtet sich ausschließlich nach folgenden Teilnahmebedingungen.
Veranstalter
Die Aktion „Frühling im Schaufenster“ wird vom Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, Am Forum 5, 66424 Homburg veranstaltet.
Teilnahmevoraussetzungen/Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Die Teilnahme an der Aktion „Frühling im Schaufenster“ ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb einer Ware oder Dienstleistung. Für die Verlosung werden nur Teilnehmer berücksichtigt, die uns ein Foto ihres Favoriten-Schaufenster mit ihren Kontaktdaten, d.h. Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail Adresse während des Aktionszeitraums bis 22.04.2022 per E-Mail an voting@homburg.de, per Post beim Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, Rathaus, Am Forum 5, 66424 Homburg, oder auf der Facebook-Seite des Amtes für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing abgegeben haben. Die Teilnehmer erklären sich mit der Abgabe des Fotos und ihrer Kontaktdaten damit einverstanden, dass sie im Falle eines Gewinnes mit dem Vor- und Nachnamen, Wohnort und dem übermittelten Foto auf der Facebook-Seite des Amtes für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing und auf der Homepage der Kreisstadt Homburg veröffentlicht werden. Eine Übertragbarkeit des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden nach dem Aktionszeitraum ausgelost und zeitnah per E-Mail oder telefonisch über den Gewinn informiert. Sollte ein Gewinner nicht innerhalb von 21 Tagen nach der Benachrichtigung den Gewinn gegenüber dem Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing per E-Mail bestätigen, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten ist der Teilnehmer verantwortlich. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Gewinner werden benachrichtigt, wo sie den Gewinn abholen können. Eine Zusendung des Gewinns ist nicht möglich.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Aktion „Frühling im Schaufenster“ ist die wahrheitsgemäße Angabe der personenbezogenen Daten des Teilnehmers erforderlich. Nicht teilnahmeberechtigt an der Aktion „Frühling im Schaufenster“ sind alle an der Konzeption und Umsetzung beteiligten Personen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie ihre Familienmitglieder. Das Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Manipulation etc., vorliegen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung der Aktion „Frühling im Schaufenster“
Das Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält sich das Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing das Recht vor, die Aktion „Frühling im Schaufenster“ jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Aktion „Frühling im Schaufenster“ stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist das Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.
Haftungsbeschränkungen
Jegliche Schadenersatzverpflichtung des Amtes für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, seiner Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Aktion „Frühling im Schaufenster“, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Datenschutz
Für die Teilnahme an der Aktion „Frühling im Schaufenster“ ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor- und Nachname und E-Mailadresse oder Telefonnummer wahrheitsgemäß und richtig sind.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf den Webseiten www.perspektive-homburg.de sowie www.homburg.de und Social Media Plattformen mit ein.
Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: Kreisstadt Homburg, Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, Am Forum 5, 66424 Homburg oder an stadtmarketing@homburg.de. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt.
Bei der Aktion „Frühling im Schaufenster“ ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Jede Besucher*in der Stadt Homburg darf abstimmen
Favoriten-Fenster fotografieren und dieses mit der Angabe des Geschäftes per E-Mail, Post oder Facebook an die Stadt Homburg senden.
Der Gutschein von 100 € und weitere attraktive Preise werden per Zufallsziehung unter allen Personen bestimmt, die sich an der Abstimmung beteiligt haben.
Alle Geschäfte in Homburg und den Vororten, die ihr Schaufenster frühlingshaft dekoriert haben.
Unter allen Einsendungen gewinnt das Geschäft mit den zahlenmäßig meisten Stimmen.
Das Geschäft mit dem „Schönsten Schaufenster in Homburg“ erhält eine kostenlose PR-Aktion und für ein Jahr den Wanderpokal als Auszeichnung.
Im Frühjahr 2021 wurde erstmalig in Homburg nach dem schönsten Schaufenster gesucht. Über 30 Geschäfte hatten teilgenommen und standen mit toll dekorierten Schaufenstern im Wettbewerb um den Titel „Schönstes Schaufenster in Homburg“ .
Die stolze Siegerin Manuela Brengel von „Manuela´s Modelounge“ konnte sich nicht nur über ein überwältigendes Abstimmungsergebnis und die Berichterstattung in den Medien freuen, sondern auch über den neuen Wanderpokal, der seither ihre Geschäftsräume zieren durfte.
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